Ferienwohnungen in der Residenz Düne

Exklusive Ferienwohnuneng in bevorzugter  Lage

Die strandnahe Residenz Düne III ist ein Apartmenthaus, mit 2 Zimmer Ferienwohnungen (40-55m²), für bis zu 4 Personen ausgestattet.

In allen Ferienwohnungen haben Sie kostenfreies W-LAN und im Haus befindet sich eine Sauna

Der Strand liegt direkt gegenüber. Sie gehen aus dem Haus über die Straße und sind direkt an der Strandpromenade. Von jedem Balkon und Terrasse hören Sie das Meer rauschen.

Bis zur Promenade, wo sich Geschäfte, Restaurants und der Kurpark befinden, sind es nur wenige Gehminuten. Das malerische Städtchen lädt zum schoppen und verweilen ein. Mit Ihren Kindern, können Sie auch an einem Schnellimbiss, neben dem Kurpark, eine unkomplizierte Mahlzeit einnehmen.

Ein italienisches, indisches und chinesisches Restaurant, sowie ein Eiscafé befinden sich direkt neben der Residenz Düne.

Die Residenz Seestern, mit H&P Rezeption und Gästeempfang liegt ebenfalls nebenan.

Ankunft:
Bei Ihrer Ankunft erhalten Sie Ihren Ferienwohnungsschlüssel. Die Wohnung können Sie werktags zwischen 15.00 und 18.00 Uhr beziehen, sonn- und feiertags zwischen 12.00 und 14.00 Uhr.

Sollten Sie unerwartet später anreisen, rufen Sie bitte vorher im Vermietungsbüro Ihrer Ferienanlage an.

Abreise:
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass Ihre Ferienwohnung am Abreisetag bis 10.00 Uhr morgens zu räumen ist. Eine gründliche Endreinigung erfordert Zeit.

Bettwäsche sowie Hand- und Küchentücher

  • können mitgebracht werden oder
  • vor Ort ausgeliehen werden
  • oder als Servicepaket bei der Reservierung mit gebucht werden

Die Leihgebühr beträgt pro Person:

  • für 1 Bettwäschepaket (Laken, Kopfkissen, Oberbezug) 13,00 €
  • für 1 Handtuchpaket (1 Badelaken, 1 Handtuch) 6,50 €
  • für 1 Geschirrtuchpaket (2 Geschirrhandtüchern) 5,50 €

Bei gebuchtem Servicepaket, bestehend aus 1 Bettwäschepaket, 1 Handtuchpaket und 1 Geschirrtuchpaket:

  • sind bei der Ankunft die Betten bezogen und Handtuch- und Geschirrtuchpaket liegen bereit 28,00 €

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Abgrenzung Reiseveranstalter-/Reisevermittlertätigkeit
Abgrenzungsmaßstab ist § 651 a Abs. 2 BGB.
Wir vermitteln lediglich im fremden Namen und auf fremde Rechnung.Der vermittelte Vertrag kommt nur zwischen dem Kunden/Gast und dem Anbieter/Eigentümer der vermittelten Leistung zustande. Die Vertragsabwicklung und die Abwicklung evtl. Leistungsstörungen erfolgen zwischen den Vertragspartnern.

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