Fewo im Kurhotel Schluchsee

Familienfreundliche Ferienwohnung in bevorzugter  Lage

Die Residenz Kurhotel Schluchsee liegt im schönen Schwarzwaldort Schluchsee. Der Schluchsee liegt nur wenige Gehminuten und der nächste Skilift ca. 3 km von der Residenz entfernt.

Die Ferienwohnung, mit gehobener Ausstattung für bis zu 4 Personen, erwartet Sie.

Anlagenausstattung:
Im Haus finden Sie vielfältige Freizeitmöglichkeiten.

Das hauseigene Schwimmbad ist für unsere Gäste kostenfrei. Tischtennis, Billard, Tischfußball sowie ein Fitnessraum und eine Sauna können gegen Gebühr genutzt werden.

Ebenfalls im Haus: Waschmaschine und Trockner (gegen Gebühr).

Exklusiv für H&P Gäste:

Sie erhalten bei der Anreise die Konus-Karte, die Sie zur kostenfreien Nutzung der regionalen Busse und Züge berechtigt. So können Sie bequem nach Freiburg oder Titisee fahren. Der Bahnhof Schluchsee erreichen sie vom Appartementhaus in wenigen Minuten.

Ankunft:
Bei Ihrer Ankunft erhalten Sie Ihren Ferienwohnungsschlüssel. Die Wohnung können Sie werktags zwischen 15.00 und 18.00 Uhr beziehen, sonn- und feiertags zwischen 12.00 und 14.00 Uhr.

Sollten Sie unerwartet später anreisen, rufen Sie bitte vorher im Vermietungsbüro Ihrer Ferienanlage an. Dann können Sie einen Schlüsselkasten nutzen.

Abreise:
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass Ihre Ferienwohnung am Abreisetag bis 10.00 Uhr morgens zu räumen ist. Eine gründliche Endreinigung erfordert Zeit.

Bettwäsche sowie Hand- und Küchentücher

  • können mitgebracht werden oder
  • vor Ort ausgeliehen werden
  • oder als Servicepaket bei der Reservierung mit gebucht werden

Die Leihgebühr beträgt pro Person:

  • für 1 Bettwäschepaket (Laken, Kopfkissen, Oberbezug) 13,00 €
  • für 1 Handtuchpaket (1 Badelaken, 1 Handtuch) 6,50 €
  • für 1 Geschirrtuchpaket (2 Geschirrhandtüchern) 5,50 €

Bei gebuchtem Servicepaket, bestehend aus 1 Bettwäschepaket, 1 Handtuchpaket und 1 Geschirrtuchpaket:

  • sind bei der Ankunft die Betten bezogen und Handtuch- und Geschirrtuchpaket liegen bereit 28,00 €

SIE PLANEN EINEN UNVERGESSLICHEN URLAUB?

LASSEN SIE SICH GERNE BERATEN

Abgrenzung Reiseveranstalter-/Reisevermittlertätigkeit
Abgrenzungsmaßstab ist § 651 a Abs. 2 BGB.
Wir vermitteln lediglich im fremden Namen und auf fremde Rechnung.Der vermittelte Vertrag kommt nur zwischen dem Kunden/Gast und dem Anbieter/Eigentümer der vermittelten Leistung zustande. Die Vertragsabwicklung und die Abwicklung evtl. Leistungsstörungen erfolgen zwischen den Vertragspartnern.

DSGVO Cookie Consent mit Real Cookie Banner