Ferienhaus Melanie

Familienfreundliches Ferienhaus am Großen Meer

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Abgrenzung Reiseveranstalter-/Reisevermittlertätigkeit
Abgrenzungsmaßstab ist § 651 a Abs. 2 BGB.
Wir vermitteln lediglich im fremden Namen und auf fremde Rechnung.Der vermittelte Vertrag kommt nur zwischen dem Kunden/Gast und dem Anbieter/Eigentümer der vermittelten Leistung zustande. Die Vertragsabwicklung und die Abwicklung evtl. Leistungsstörungen erfolgen zwischen den Vertragspartnern.

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